Klant Contact Centrum van de gemeente Emmen

Erste Anmeldung

Werden Sie zum ersten Mal in den Niederlanden wohnhaft sein? In diesem Fall müssen Sie sich persönlich bei der Gemeinde anmelden. Dazu ist ein Termin zu vereinbaren.

Wenn Sie zum ersten Mal in die Niederlande umziehen, müssen Sie sich bei der Gemeinde anmelden, in der Sie sich niederlassen. Das wird als „erste Anmeldung“ bezeichnet. 
Waren Sie schon zuvor wohnhaft in den Niederlanden, sind jedoch vor dem Oktober 1994 ins Ausland umgezogen? In diesem Fall ist ebenfalls eine „erste Anmeldung“ erforderlich. 

Asylbewerber

Verbleiben Sie als Asylbewerber in einem Asylbewerberheim? In diesem Fall ist es während der ersten 6 Monate Ihres Aufenthaltes in den Niederlanden nicht notwendig, sich in die Basisverwaltung Personendaten (BRP) eintragen zu lassen.  

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Erneute Anmeldung in den Niederlanden

Zur ersten Anmeldung ist per Telefon ein Termin zu vereinbaren (Telefonnummer, wenn Sie sich im Ausland befinden: +31 591 689 000). Während des Telefongesprächs werden wir Ihnen im Rahmen der Vorbereitung des Gesprächs mehrere Fragen stellen. Außerdem wird besprochen, welche Dokumente Sie zum Termin im Rathaus mitnehmen müssen.

So melden Sie sich zum ersten Mal in den Niederlanden an:

  • Besuchen Sie das Rathaus persönlich.
  • Nehmen Sie folgende Dokumente mit:
  • Ihr gültiger Ausweis (in dem Ihre Staatsangehörigkeit festgelegt ist);
  • ein Beleg, aus dem hervorgeht, dass Sie einen Wohnraum haben, z. B. ein Mietvertrag oder eine Eigentumsurkunde;
  • falls Sie nicht in den Niederlanden geboren sind: Ihre Geburtsurkunde;
  • falls Sie keine europäische Staatsangehörigkeit haben: ein Beleg, aus dem hervorgeht, dass das niederländische Einwanderungs- und Einbürgerungsamt (IND) Ihren Aufenthalt genehmigt hat;
  • falls Sie aus Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, Sint Eustatius oder Saba kommen: eine Umzugsnachricht;
  • folgende Urkunden (falls zutreffend):
  1. eine Heirats- oder Scheidungsurkunde;
  2. eine Sterbeurkunde Ihres Gatten bzw. Ihrer Gattin (als Beweis, dass die Ehe durch seinen/ihren Tod aufgelöst worden ist);
  3. die Geburtsurkunden Ihrer Kinder;
  • falls Sie im Besitz einer Abmeldebescheinigung aus dem vorigen Land sind: diese Abmeldebescheinigung.
  • Alle Personen, die gemeinsam mit Ihnen umziehen, müssen ebenfalls persönlich erscheinen. 

Für die erste Anmeldung in den Niederlanden gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie haben:
  • die niederländische Staatsangehörigkeit, oder
  • einen Pass aus einem europäischen Landexterne-link-icoon, oder
  • eine befristete oder unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.
  • Sie werden länger als 4 Monate in den Niederlanden wohnhaft sein.

Wurden die verlangten Dokumente nicht in der niederländischen, englischen, deutschen oder französischen Sprache abgefasst? Oder haben Sie kein mehrsprachiges Musterformular? In diesem Fall müssen Sie die betreffenden Dokumente übersetzen lassen. Ist der Übersetzer in den Niederlanden vereidigt? In diesem Fall ist es nicht notwendig, die Übersetzung beglaubigen zu lassen. Ist der Übersetzer im Ausland vereidigt? In diesem Fall müssen Sie das beglaubigte Originaldokument in den Niederlanden nochmals beglaubigen lassen. Weitere Informationen darüber finden Sie auf der Website Nederlandwereldwijd.nl der niederländischen Behördenexterne-link-icoon.

Jede Person ist verpflichtet, eine Umzugsnachricht wahrheitsgemäß auszufüllen. Falls Sie bewusst falsche Angaben machen, wird Ihnen eine Verwaltungsstrafe von bis zu € 325,00 auferlegt.

Nach Ihrer Ankunft in den Niederlanden müssen Sie sich innerhalb von 5 Werktagen anmelden.

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