Klant Contact Centrum van de gemeente Emmen

Erneute Anmeldung

Sind Sie im Ausland wohnhaft, und ziehen Sie wieder in die Niederlande um? In diesem Fall müssen Sie sich innerhalb von fünf Werktagen nach Ankunft persönlich bei der Gemeinde anmelden. Dazu ist per Telefon ein Termin zu vereinbaren.

Sie waren früher wohnhaft in den Niederlanden. Jetzt sind Sie im Ausland wohnhaft und ziehen wieder in die Niederlande um. In diesem Fall müssen Sie sich wieder bei der Gemeinde anmelden.

Sind Sie vor dem Oktober 1994 ins Ausland umgezogen? In diesem Fall sollen Sie sich nicht erneut anmelden, sondern ist eine „erste Anmeldung“ erforderlich.

Jede Anmeldung muss persönlich am Schalter im Rathaus stattfinden. Dazu ist per Telefon ein Termin zu vereinbaren (Telefonnummer, wenn Sie sich im Ausland befinden: +31 591 689 000). Falls Sie mit der ganzen Familie in die Niederlande umziehen, müssen auch Ihr(e) Partner(in) und Ihre Kinder sich persönlich am Schalter im Rathaus anmelden und Sie also begleiten. 

Dabei sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • Ihr gültiger Ausweis, aus dem Ihre Staatsangehörigkeit hervorgeht (kein Führerschein); 
  • eine Bescheinigung über den rechtmäßigen Aufenthalt in den Niederlanden;
  • für Personen aus Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, Sint Eustatius oder Sint Maarten: eine Umzugsnachricht;
  • Dokumente, aus denen hervorgeht, dass Sie während des Aufenthaltes im Ausland zum Beispiel geheiratet haben, geschieden sind oder Kinder bekommen haben (falls zutreffend);
  • eine Abmeldebescheinigung aus dem vorigen Land, falls notwendig.

Jede Person ist verpflichtet, eine Umzugsnachricht wahrheitsgemäß auszufüllen. Falls Sie bewusst falsche Angaben machen, wird Ihnen eine Verwaltungsstrafe von bis zu € 325,00 auferlegt.

Nach Ihrer Ankunft in den Niederlanden müssen Sie sich innerhalb von 5 Werktagen bei der Gemeinde anmelden. Falls Sie sich erst nach Ablauf dieser Frist anmelden, kann die Gemeinde Ihnen eine Geldbuße auferlegen.

Die erneute Anmeldung ist kostenlos.

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