Klant Contact Centrum van de gemeente Emmen

Umzug

Werden Sie umziehen? Benachrichtigen Sie in diesem Fall die Gemeinde, in der Sie sich niederlassen werden. Das ist ab 4 Wochen vor dem Umzug bis 5 Tage nach dem Umzug möglich.

Ziehen Sie innerhalb der Gemeinde Emmen oder in die Gemeinde Emmen um? Benachrichtigen Sie uns. 

Ziehen Sie aus Emmen in eine andere Gemeinde um? Benachrichtigen Sie in diesem Fall die neue Gemeinde. Sie brauchen sich nicht abzumelden, sondern müssen sich nur bei der neuen Gemeinde anmelden. 

Umzug online melden 

Sie regeln den Umzug am schnellsten digital. Betätigen Sie dazu die blaue Schaltfläche „Mit DigiD regeln“. 

Waren Sie schon zuvor wohnhaft in Emmen?

Waren Sie schon zuvor wohnhaft in Emmen? In diesem Fall können Sie den Umzug nach Emmen nicht digital melden. Das hat eine technische Ursache. Rufen Sie uns an (Tel. 14-0591), oder melden Sie Ihren Umzug schriftlich.

Keine DigiD?

Haben Sie noch keine DigiD? Sie können sie auf der Seite „DigiD beantragen“ beantragen.

Nicht online regeln?

Sie können Ihren Umzug auch persönlich am Schalter des Kundenkontaktzentrums regeln. Dazu ist ein Termin zu vereinbaren.
Oder benachrichtigen Sie uns schriftlich: 

  • Per E-Mail: gemeente@emmen.nl.
  • Per Post: Gemeente Emmen, KCC Burgerzaken, Postbus 30.001, 7800 RA EMMEN.

Wichtig

Lesen Sie, was Sie mit der Umweltkarte machen sollen, falls Sie umziehen. 

Formulare 

Formular Bekanntgabe Adressenänderung oder Umzugexterne-link-icoon
Einverständniserklärungexterne-link-icoon

Bei der Meldung des Umzugs sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • Kopien der gültigen Ausweise aller Personen, die zusammen mit Ihnen umziehen;
  • Kopie des Kauf- oder Mietvertrages der neuen Wohnung. Achtung! Sie müssen nur die Seiten mit den Personalien, der neuen Adresse und den Unterschriften kopieren;
  • Falls Sie zusammenleben: eine schriftliche Einverständniserklärung und eine Kopie eines gültigen Ausweises der Person, für die Sie den Umzug (ebenfalls) melden;
  • Ziehen Sie bei einer anderen Person ein, oder mieten Sie ein Zimmer bei einer anderen Person? In diesem Fall brauchen wir die schriftliche Einverständniserklärung des Hausherrn. Dazu sollen Sie vorher die Einverständniserklärung herunterladen.  

Achtung! Falls Sie den Umzug digital melden, sollen Sie dafür sorgen, dass Sie diese Angaben digital bei der Hand haben. 

Wer kann den Umzug melden?

  • Sie selbst, falls Sie 16 Jahre oder älter sind.
  • Ein Elternteil, Vormund oder Betreuer für Kinder, die noch keine 18 Jahre alt sind.
  • Zusammenlebende Eheleute / eingetragene Partner füreinander.
  • Ein Elternteil und sein volljähriges Kind füreinander, sofern sie beide die gleiche Wohnadresse haben.
  • Der Betreuer einer Person, die betreut wird.
  • Eine Person, die 18 Jahre oder älter ist, der Sie die schriftliche Erlaubnis dazu (Vollmacht) gegeben haben.

Machen Sie falsche Angaben? Oder melden Sie den Umzug nicht rechtzeitig? In diesem Fall kann Ihnen eine Geldbuße von bis zu € 325,00 auferlegt werden.

Sie müssen den Umzug frühestens 4 Wochen vor dem Umzugsdatum und spätestens 5 Tage danach melden.

Wir bearbeiten Ihre Umzugsmeldung am Umzugsdatum oder möglichst bald danach. Nach dem Umzugsdatum erhalten Sie ein Schreiben an der neuen Wohnadresse.

Auf der Website MijnOverheid.nlexterne-link-icoon können Sie auch sehen, ob Sie an der neuen Adresse eingetragen sind.

Sobald wir Ihre Umzugsmeldung verarbeitet haben, setzen wir weitere Behörden von dieser Änderung in Kenntnis. Auf der Website wiekrijgtmijngegevens.nlexterne-link-icoon können Sie sehen, welche Behörden das sind.

Die Meldung eines Umzug ist kostenlos.

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