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Einbürgerung

Im niederländischen Einbürgerungsgesetz ist festgelegt, dass Personen, die in den Niederlanden leben wollen, die niederländische Kultur und Sprache kennen müssen. Aus diesem Grund müssen Sie an einem Einbürgerungskurs teilnehmen. Die Einbürgerung ist für Personen im Alter von 16 bis 65 Jahre verpflichtet.

Beschreibung

Wann müssen Sie einbürgern?

  • Sie haben eine befristete oder unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.
  • Sie sind Pastor, Imam, Pfarrer, Rabbiner, Pandit, Religionslehrer, Sozialkundelehrer oder Missionar.

Wann müssen Sie nicht einbürgern?

  • Sie sind jünger als 18 Jahre.
  • Sie sind Rentner oder Pensionär.
  • Sie haben einen Pass eines Landes in der Europäischen Union, der Schweiz oder von Norwegen, Island oder Liechtenstein oder sind mit einer Person mit einem solchen Pass verwandt.
  • Sie haben vor dem 16. Lebensjahr während 8 Jahren oder länger eine oder mehrere Schulen in den Niederlanden besucht.
  • Sie haben eine psychische, physische und/oder geistige Behinderung.
  • Sie besitzen niederländische Zeugnisse oder Bescheinigungen, aus denen hervorgeht, dass Sie einen niederländischen Sprachkurs besuchen oder besucht haben.
  • Sie besuchen die Niederlande für ein Studium oder Arbeit.

Ist die Einbürgerung verpflichtet?

Ja, die Einbürgerung ist verpflichtet. Das bedeutet, dass Sie den Einbürgerungstest bestehen müssen. Falls Sie die Mitwirkung verweigern, kann Ihnen eine Geldstrafe auferlegt werden. Dies kann sogar Folgen für Ihre Aufenthaltsgenehmigung haben. Ein solcher Test ist nicht verpflichtet, wenn Sie eine Befreiung haben.

Beantragung

Sie müssen jetzt einbürgern oder haben nach dem 1. Januar 2013 mit der Einbürgerung angefangen

In diesem Fall müssen Sie die Einbürgerung selbst regeln. Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.inburgeren.nlexterne-link-icoon. Die niederländische Bildungsbehörde DUO kann Ihnen Informationen über Sprachunterricht, Einbürgerungskurse und den Einbürgerungstest erteilen.
Danach sollen Sie wie folgt vorgehen:

  • Wählen Sie selbst einen Einbürgerungskurs.
  • Melden Sie sich dazu an, und bezahlen Sie die Kosten.
  • Sie können eventuell bei DUO Geld leihen.

Sie haben vor dem 1. Januar 2013 mit der Einbürgerung angefangen

Die Gemeinde Emmen hilft Ihnen bei der Einbürgerung. Wenn Sie Fragen haben oder Auskünfte wünschen, können Sie sich an die Gemeinde wenden. Dazu ist ein Termin zu vereinbaren.

Sie sind im Ausland wohnhaft

Haben Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt? In diesem Fall ist der Grundeinbürgerungstest in dem Land zu machen, in dem Sie jetzt wohnhaft sind. Falls Sie den Test bestehen, können Sie in die Niederlande reisen. Kontaktieren Sie dazu die niederländische Botschaft.

Kosten

Sie müssen den Einbürgerungskurs und den Einbürgerungstest selbst bezahlen. Die Kosten finden Sie auf der Website Inburgeren.nlexterne-link-icoon.
Können Sie den Kurs und den Test nicht selbst bezahlen? Sie können bei DUO Geld leihen.externe-link-icoon

Kontakt

Für alle Fragen über die Einbürgerung kontaktieren Sie bitte DUO. 

Servicezentrum Einbürgerung DUO anrufen

Haben Sie eine Frage über die Einbürgerung? Sie können das Servicezentrum Einbürgerung DUO anrufen, das montags bis freitags von 9.00 bis 17.00 Uhr erreichbar ist. Die Telefonnummer ist +31 50 599 96 00.

Zusendung von Schreiben

Wollen Sie DUO ein Schreiben über die Einbürgerung oder ein Formular zusenden? Senden Sie Ihre Post an:
Servicecentrum Inburgering
Postbus 764
9700 AT Groningen
Oder besuchen Sie die Website von DUOexterne-link-icoon.

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